Kfz-Gutachter ATES 0176 64720206
Gutachter fotografiert einen Heckschaden (Symbolbild)

Leistung 01

Unfallgutachten

Ihr Schaden, vollständig und neutral dokumentiert.

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Worum es geht

Nach einem Unfall zählt jedes Detail. Ich nehme den Schaden an Ihrem Fahrzeug vollständig auf, ermittle Reparaturkosten und Wertminderung und halte alles in einem nachvollziehbaren Gutachten fest. Unabhängig und nicht im Interesse der gegnerischen Versicherung.

Umfang

Was ich für Sie prüfe.

Je nach Fahrzeug und Fall. Vorab bespreche ich mit Ihnen, was sinnvoll ist.

01

Schadenaufnahme

Ich prüfe und fotografiere alle beschädigten Teile, von der Karosserie bis zur Elektrik.

02

Reparaturkosten

Ich ermittle, was eine fachgerechte Reparatur voraussichtlich kostet.

03

Wertminderung

Ich bewerte, wie viel Wert Ihr Fahrzeug durch den Unfall verliert, auch nach der Reparatur.

04

Wiederbeschaffungs- und Restwert

Bei schweren Schäden ermittle ich, was ein vergleichbares Fahrzeug kostet und was Ihr beschädigtes noch wert ist.

05

Reparaturdauer

Ich gebe an, wie lange die Reparatur voraussichtlich dauert. Das ist wichtig für Nutzungsausfall oder Mietwagen.

06

Klarer Bericht

Sie erhalten ein Gutachten, das nachvollziehbar aufgebaut und verständlich geschrieben ist.

Ablauf

Schritt für Schritt.

Gutachter fotografiert einen Heckschaden (Symbolbild)
  1. 1

    Kontakt

    Sie rufen an oder schreiben per WhatsApp, rund um die Uhr.

  2. 2

    Besichtigung

    Ich begutachte Ihr Fahrzeug am Unfallort, bei Ihnen oder an meinem Standort in Kleve.

  3. 3

    Gutachten

    Ich werte alles aus und erstelle das Gutachten mit allen Schadenspositionen.

  4. 4

    Übergabe

    Sie reichen das Gutachten bei der Versicherung ein. Rückfragen zu meinem Gutachten beantworte ich.

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Das Ergebnis

Ein vollständiges, neutrales Gutachten, das Ihren Schaden so zeigt, wie er ist. Damit haben Sie eine belastbare Grundlage gegenüber der Versicherung.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Als Faustregel gilt ein Schaden von rund 750 €. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, hängt vom Einzelfall ab.

Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?

Nein. Als Geschädigter dürfen Sie in der Regel einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.

Kommen Sie auch zum Unfallort?

Ja. Ich komme zum Unfallort oder zu Ihnen. Alternativ begutachte ich Ihr Fahrzeug an meinem Standort in Kleve.

Reparieren Sie das Fahrzeug auch?

Nein. Ich bin reiner Gutachter und führe keine Reparaturen durch. Genau das macht mich unabhängig. Auf Wunsch nenne ich Ihnen qualifizierte Werkstätten.

Passt dazu

Oft sinnvoll in Kombination.

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Unfall gehabt? Rufen Sie mich an.

Ich schaue mir Ihren Fall unverbindlich an und sage Ihnen ehrlich, welcher Weg für Sie sinnvoll ist. Rund um die Uhr unter 0176 64720206 oder per WhatsApp.