Ihre Rechte
Ihre Rechte nach einem Unfall.
Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen in der Regel mehr Ansprüche zu, als viele denken. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick. Welche davon in Ihrem Fall gelten, hängt immer vom Einzelfall ab.
- 01
Eigener Gutachter
Als Geschädigter dürfen Sie in der Regel einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet für deren Seite. Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze, als Faustregel rund 750 €, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Gutachterkosten.
- 02
Nutzungsausfall
Nehmen Sie keinen Mietwagen, steht Ihnen für die Dauer der Reparatur in der Regel eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Zur Orientierung gibt es dafür Tabellenwerte.
- 03
Mietwagen
Sind Sie auf ein Fahrzeug angewiesen, etwa für den Arbeitsweg, können Sie für die Reparaturzeit in der Regel einen angemessenen Mietwagen beanspruchen. Die Kosten übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung in angemessener Höhe.
- 04
Schmerzensgeld
Wurden Sie verletzt, kann Ihnen Schmerzensgeld zustehen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzung. Ein ärztliches Attest dient als Nachweis.
- 05
Anwaltliche Unterstützung
Oft ist kein Anwalt nötig. Wird es kompliziert, trägt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten. Auf Wunsch stelle ich Ihnen den Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht her.
Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Prüfung Ihres Falls wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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